+SYS.4.4.A19 Schutz der Administrationsschnittstellen (S)

SYS.4.4.A19 Schutz der Administrationsschnittstellen (S)

Abhängig davon, ob IoT-Geräte lokal, direkt über das Netz oder über zentrale netzbasierte Tools administriert werden, SOLLTEN geeignete Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Der Zugriff auf die Administrationsschnittstellen von IoT-Geräten SOLLTE wie folgt eingeschränkt werden:

  • Netzbasierte Administrationsschnittstellen SOLLTEN auf berechtigte IT-Systeme bzw. Netzsegmente beschränkt werden.
  • Es SOLLTEN bevorzugt lokale Administrationsschnittstellen am IoT-Gerät oder Administrationsschnittstellen über lokale Netze verwendet werden.

Die zur Administration verwendeten Methoden SOLLTEN in der Sicherheitsrichtlinie festgelegt werden. Die IoT-Geräte SOLLTEN entsprechend der Sicherheitsrichtlinie administriert werden.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge