+SYS.4.4.A22 Systemüberwachung (H)

SYS.4.4.A22 Systemüberwachung (H)

Die IoT-Geräte SOLLTEN in ein geeignetes Systemüberwachungs- bzw. Monitoringkonzept eingebunden werden. Der Systemzustand und die Funktionsfähigkeit der IoT-Geräte SOLLTEN laufend überwacht werden. Fehlerzustände sowie die Überschreitung definierter Grenzwerte SOLLTEN an das Betriebspersonal gemeldet werden. Es SOLLTE geprüft werden, ob die verwendeten Geräte die Anforderung an die Verfügbarkeit erfüllen. Alternativ SOLLTE geprüft werden, ob weitere Maßnahmen, wie das Einrichten eines Clusters oder die Beschaffung von Standby-Geräten, erforderlich sind.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge