+IND.2.7.A2 Zweckgebundene Nutzung der Hard- und Softwarekomponenten (B) [Wartungspersonal]

IND.2.7.A2 Zweckgebundene Nutzung der Hard- und Softwarekomponenten (B) [Wartungspersonal]

Die Hard- und Softwarekomponenten, die zum SIS gehören oder im Zusammenhang mit diesem genutzt werden, DÜRFEN NICHT zweckentfremdet werde.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge