+IND.2.7.A2 Zweckgebundene Nutzung der Hard- und Softwarekomponenten (B) [Wartungspersonal]
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IND.2.7.A2 Zweckgebundene Nutzung der Hard- und Softwarekomponenten (B) [Wartungspersonal]
Die Hard- und Softwarekomponenten, die zum SIS gehören oder im Zusammenhang mit diesem genutzt werden, DÜRFEN NICHT zweckentfremdet werde.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
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