+IND.2.7.A3 Änderung des Anwendungsprogramms auf dem Logiksystem (B) [Wartungspersonal]
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IND.2.7.A3 Änderung des Anwendungsprogramms auf dem Logiksystem (B) [Wartungspersonal]
Bereits vorhandene Schutzmechanismen am Logiksystem MÜSSEN aktiviert sein. Wenn dies nicht möglich ist, MÜSSEN alternative Maßnahmen ergriffen werden. Anwendungsprogramme auf den Logiksystemen DÜRFEN NUR von autorisierten Personen geändert oder zur Übertragung freigegeben werden.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
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