+IND.2.7.A3 Änderung des Anwendungsprogramms auf dem Logiksystem (B) [Wartungspersonal]

IND.2.7.A3 Änderung des Anwendungsprogramms auf dem Logiksystem (B) [Wartungspersonal]

Bereits vorhandene Schutzmechanismen am Logiksystem MÜSSEN aktiviert sein. Wenn dies nicht möglich ist, MÜSSEN alternative Maßnahmen ergriffen werden. Anwendungsprogramme auf den Logiksystemen DÜRFEN NUR von autorisierten Personen geändert oder zur Übertragung freigegeben werden.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge