+IND.2.7.A9 Absicherung der Daten- und Signalverbindungen (S) [Planende, Wartungspersonal, ICS-Informationssicherheitsbeauftragte]

IND.2.7.A9 Absicherung der Daten- und Signalverbindungen (S) [Planende, Wartungspersonal, ICS-Informationssicherheitsbeauftragte]

Sofern keine Rückwirkungsfreiheit von Daten- und Signalverbindungen (Unidirektionalität) nachgewiesen werden kann, SOLLTEN diese Verbindungen geeignet abgesichert werden.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge