+IND.2.7.A9 Absicherung der Daten- und Signalverbindungen (S) [Planende, Wartungspersonal, ICS-Informationssicherheitsbeauftragte]
|
IND.2.7.A9 Absicherung der Daten- und Signalverbindungen (S) [Planende, Wartungspersonal, ICS-Informationssicherheitsbeauftragte]
Sofern keine Rückwirkungsfreiheit von Daten- und Signalverbindungen (Unidirektionalität) nachgewiesen werden kann, SOLLTEN diese Verbindungen geeignet abgesichert werden.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
|