+NET.1.1.A8 Grundlegende Absicherung des Internetzugangs (B)
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NET.1.1.A8 Grundlegende Absicherung des Internetzugangs (B)
Der Internetverkehr MUSS über die Firewall-Struktur geführt werden (siehe NET.1.1.A4 Netztrennung in Zonen). Die Datenflüsse MÜSSEN durch die Firewall-Struktur auf die benötigten Protokolle und Kommunikationsbeziehungen eingeschränkt werden.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
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