+NET.1.1.A8 Grundlegende Absicherung des Internetzugangs (B)

NET.1.1.A8 Grundlegende Absicherung des Internetzugangs (B)

Der Internetverkehr MUSS über die Firewall-Struktur geführt werden (siehe NET.1.1.A4 Netztrennung in Zonen). Die Datenflüsse MÜSSEN durch die Firewall-Struktur auf die benötigten Protokolle und Kommunikationsbeziehungen eingeschränkt werden.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge