+NET.1.2.A11 Festlegung einer Sicherheitsrichtlinie für das Netzmanagement (S)

NET.1.2.A11 Festlegung einer Sicherheitsrichtlinie für das Netzmanagement (S)

Für das Netzmanagement SOLLTE eine Sicherheitsrichtlinie erstellt und nachhaltig gepflegt werden. Die Sicherheitsrichtlinie SOLLTE allen Personen, die am Netzmanagement beteiligt sind, bekannt sein. Die Sicherheitsrichtlinie SOLLTE zudem grundlegend für ihre Arbeit sein. Es SOLLTE regelmäßig und nachvollziehbar überprüft werden, dass die in der Sicherheitsrichtlinie geforderten Inhalte umgesetzt werden. Die Ergebnisse SOLLTEN sinnvoll dokumentiert werden.

Die Sicherheitsrichtlinie SOLLTE festlegen, welche Bereiche des Netzmanagements über zentrale Management-Werkzeuge und -Dienste realisiert werden. Auch SOLLTE sie definieren, inwieweit Aufgaben im Netzmanagement der Institution automatisiert realisiert werden sollen.

Darüber hinaus SOLLTEN Rahmenbedingungen und Vorgaben für die Netztrennung, die Zugriffskontrolle, die Protokollierung sowie für den Schutz der Kommunikation spezifiziert werden. Auch für das eingesetzte Netzmanagement-Werkzeug und für die operativen Grundregeln des Netzmanagements SOLLTEN Rahmenbedingungen und Vorgaben spezifiziert werden.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge