+NET.1.2.A26 Alarming und Logging (S)
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NET.1.2.A26 Alarming und Logging (S)
Wichtige Ereignisse auf Netzkomponenten und auf den Netzmanagement-Werkzeugen SOLLTEN automatisch an ein zentrales Management-System übermittelt und dort protokolliert werden (siehe OPS.1.1.5 Protokollierung). Das zuständige Personal SOLLTE zusätzlich automatisch benachrichtigt werden. Das Alarming und Logging SOLLTE mindestens folgende Punkte beinhalten: - Ausfall bzw. Nichterreichbarkeit von Netz- oder Management-Komponenten,
- Hardware-Fehlfunktionen,
- fehlerhafte Anmeldeversuche sowie
- kritische Zustände oder Überlastung von IT-Systemen.
Ereignismeldungen bzw. Logging-Daten SOLLTEN einem zentralen Management-System entweder kontinuierlich oder gebündelt übermittelt werden. Alarmmeldungen SOLLTEN sofort wenn sie auftreten übermittelt werden.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
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