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+NET.1.2.A35 Festlegungen zur Beweissicherung (H) |
NET.1.2.A35 Festlegungen zur Beweissicherung (H)Die erhobenen Protokollierungsdaten SOLLTEN für forensische Analysen gesetzeskonform und revisionssicher archiviert werden (siehe auch DER.2.2 Vorsorge für die IT-Forensik). 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Regulierungen2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Regulierungen
Verknüpfte Vorgänge
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