+NET.3.2.A6 Schutz der Administrationsschnittstellen (B)

NET.3.2.A6 Schutz der Administrationsschnittstellen (B)

Alle Administrations- und Managementzugänge der Firewall MÜSSEN auf einzelne Quell-IP-Adressen bzw. -Adressbereiche eingeschränkt werden. Es MUSS sichergestellt sein, dass aus nicht vertrauenswürdigen Netzen heraus nicht auf die Administrationsschnittstellen zugegriffen werden kann.

Um die Firewall zu administrieren bzw. zu überwachen, DÜRFEN NUR sichere Protokolle eingesetzt werden. Alternativ MUSS ein eigens dafür vorgesehenes Administrationsnetz (Out-of-Band-Management) verwendet werden. Für die Bedienschnittstellen MÜSSEN geeignete Zeitbeschränkungen vorgegeben werden.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge