+NET.4.1.A2 Auswahl von TK-Diensteanbietenden (B) [IT-Betrieb]
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NET.4.1.A2 Auswahl von TK-Diensteanbietenden (B) [IT-Betrieb]
Um mit Personen telefonieren zu können, deren Telefone nicht an die institutionseigene TK-Anlage angeschlossen sind, MUSS ein TK-Diensteanbieter oder TK-Diensteanbieterin beauftragt werden. Dabei MÜSSEN die Anforderungen an die TK-Anlage, die Sicherheitsrichtlinie sowie vertragliche und finanzielle Aspekte berücksichtigt werden. Alle vereinbarten Leistungen MÜSSEN eindeutig schriftlich festgehalten werden.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
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