+NET.4.1.A11 Außerbetriebnahme von TK-Anlagen und -geräten (S) [IT-Betrieb]

NET.4.1.A11 Außerbetriebnahme von TK-Anlagen und -geräten (S) [IT-Betrieb]

Die Aussonderung von TK-Anlagen und angeschlossenen TK-Geräten SOLLTE in der Sicherheitsrichtlinie berücksichtigt werden. Alle Daten, die auf TK-Anlagen oder Endgeräten gespeichert sind, SOLLTEN vor der Aussonderung sicher gelöscht werden.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge