+NET.4.1.A11 Außerbetriebnahme von TK-Anlagen und -geräten (S) [IT-Betrieb]
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NET.4.1.A11 Außerbetriebnahme von TK-Anlagen und -geräten (S) [IT-Betrieb]
Die Aussonderung von TK-Anlagen und angeschlossenen TK-Geräten SOLLTE in der Sicherheitsrichtlinie berücksichtigt werden. Alle Daten, die auf TK-Anlagen oder Endgeräten gespeichert sind, SOLLTEN vor der Aussonderung sicher gelöscht werden.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
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