+NET.4.3.A1 Geeignete Aufstellung eines Faxgerätes (B) [Haustechnik]

NET.4.3.A1 Geeignete Aufstellung eines Faxgerätes (B) [Haustechnik]

Faxgeräte MÜSSEN so aufgestellt werden, dass eingegangene Faxsendungen nicht von Unberechtigten eingesehen oder entnommen werden können. Der Aufstellungsort SOLLTE zudem danach ausgewählt werden, dass ausreichend dimensionierte Telekommunikationsleitungen bzw. -kanäle vorhanden sind. Der Aufstellungsort MUSS über einen geeigneten Netzanschluss für das Faxgerät verfügen. Faxgeräte DÜRFTEN NICHT an nicht dafür vorgesehene Netzanschlüsse angeschlossen werden.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge