+INF.1.A18 Brandschutzbegehungen (S)

INF.1.A18 Brandschutzbegehungen (S)

Brandschutzbegehungen SOLLTEN regelmäßig, d. h. mindestens ein- bis zweimal im Jahr, stattfinden. Bei Brandschutzbegehungen festgestellte Mängel SOLLTEN unverzüglich behoben werden.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge

Verknüpfungen
Verknüpfungstyp Vorgang
blocks G 0.1 Feuer
blocks G 0.18 Fehlplanung oder fehlende Anpassung