+INF.1.A19 Information des oder der Brandschutzbeauftragten (S)
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INF.1.A19 Information des oder der Brandschutzbeauftragten (S)
Der oder die Brandschutzbeauftragte SOLLTE über Arbeiten an Leitungstrassen, Fluren, Flucht- und Rettungswegen informiert werden. Diese Person SOLLTE die ordnungsgemäße Ausführung von Brandschutzmaßnahmen kontrollieren.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
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