+INF.1.A19 Information des oder der Brandschutzbeauftragten (S)

INF.1.A19 Information des oder der Brandschutzbeauftragten (S)

Der oder die Brandschutzbeauftragte SOLLTE über Arbeiten an Leitungstrassen, Fluren, Flucht- und Rettungswegen informiert werden. Diese Person SOLLTE die ordnungsgemäße Ausführung von Brandschutzmaßnahmen kontrollieren.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge

Verknüpfungen
Verknüpfungstyp Vorgang
blocks G 0.1 Feuer
blocks G 0.18 Fehlplanung oder fehlende Anpassung