+INF.1.A20 Alarmierungsplan und Brandschutzübungen (S)

INF.1.A20 Alarmierungsplan und Brandschutzübungen (S)

Es SOLLTE ein Alarmierungsplan für die im Brandfall zu ergreifenden Maßnahmen erstellt werden. Der Alarmierungsplan SOLLTE in regelmäßigen Abständen überprüft und aktualisiert werden. Brandschutzübungen SOLLTEN regelmäßig durchgeführt werden.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge

Verknüpfungen
Verknüpfungstyp Vorgang
blocks G 0.1 Feuer
blocks G 0.18 Fehlplanung oder fehlende Anpassung