+INF.2.A29 Vermeidung und Überwachung nicht erforderlicher Leitungen (B) [Haustechnik, Planende]

INF.2.A29 Vermeidung und Überwachung nicht erforderlicher Leitungen (B) [Haustechnik, Planende]

In einem Rechenzentrum DÜRFEN NUR Leitungen verlegt werden, die der unmittelbaren Versorgung der im Rechenzentrum aufgebauten Technik (in der Regel IT- und gegebenenfalls Kühltechnik) dienen. Ist es aus baulichen Gründen unabwendbar, Leitungen durch das Rechenzentrum zu führen, um andere Bereiche als die des Rechenzentrums zu versorgen, MUSS dies einschließlich Begründung dokumentiert werden. Die Risiken, die von solchen Leitungen ausgehen, MÜSSEN durch geeignete Maßnahmen minimiert werden, z. B. durch Einhausung und Überwachung.

Durch Serverräume dürfen vorgenannte Leitungen geführt werden, ohne zu begründen, warum dies unabwendbar ist, diese MÜSSEN aber genauso behandelt werden, wie für das Rechenzentrum beschrieben.

Meldungen aus der Überwachung der Leitungen MÜSSEN unverzüglich hinsichtlich der Gefährdungsrelevanz geprüft und bewertet werden. Gegenmaßnahmen MÜSSEN entsprechend der erkannten Gefährdungsrelevanz zeitgerecht umgesetzt werden (siehe auch INF.2.A13 Planung und Installation von Gefahrenmeldeanlagen).

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge