+INF.5.A2 Lage und Größe des Raumes für technische Infrastruktur (B) [Planende]
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INF.5.A2 Lage und Größe des Raumes für technische Infrastruktur (B) [Planende]
Der Raum für technische Infrastruktur DARF KEIN Durchgangsraum sein. Es MUSS sichergestellt sein, dass ausreichend Fläche für Fluchtwege und Arbeitsfläche vorhanden ist.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
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