+INF.5.A6 Minimierung von Brandlasten (B) [Mitarbeitende, Planende]

INF.5.A6 Minimierung von Brandlasten (B) [Mitarbeitende, Planende]

Brandlasten innerhalb und in der direkten Umgebung des Raumes für technische Infrastruktur MÜSSEN auf ein Minimum reduziert werden. Auf brennbare Materialien für raumbildende Teile MUSS verzichtet werden.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge

Verknüpfungen
Verknüpfungstyp Vorgang
blocks G 0.1 Feuer