+INF.5.A17 Inspektion und Wartung der Infrastruktur (S) [Haustechnik, IT-Betrieb, Wartungspersonal]
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INF.5.A17 Inspektion und Wartung der Infrastruktur (S) [Haustechnik, IT-Betrieb, Wartungspersonal]
Für alle Komponenten der baulich-technischen Infrastruktur SOLLTEN mindestens die vom herstellenden Unternehmen empfohlenen oder durch Normen festgelegten Intervalle und Vorschriften für Inspektion und Wartung eingehalten werden. Kabel- und Rohrdurchführungen durch brand- und rauchabschnittbegrenzende Wände SOLLTEN daraufhin geprüft werden, ob die Schotten die für den jeweiligen Einsatzzweck erforderliche Zulassung haben und unversehrt sind. Inspektionen und Wartungsarbeiten MÜSSEN geeignet protokolliert werden.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
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