+INF.9.A6 Entsorgung von vertraulichen Informationen (S) [Mitarbeitende]

INF.9.A6 Entsorgung von vertraulichen Informationen (S) [Mitarbeitende]

Vertrauliche Informationen SOLLTEN auch unterwegs sicher entsorgt werden. Bevor ausgediente oder defekte Datenträger und Dokumente vernichtet werden, MUSS überprüft werden, ob sie sensible Informationen enthalten. Ist dies der Fall, MÜSSEN die Datenträger und Dokumente wieder mit zurücktransportiert werden und auf institutseigenem Wege entsorgt oder vernichtet werden.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge