INF.13.A10 Regelung des Einsatzes von Building Information Modeling (S) [Planende]
Soweit möglich SOLLTE Building Information Modeling (BIM) zur digitalen Modellierung aller relevanten Gebäudedaten eingesetzt werden. Bei der Verwendung von BIM SOLLTE der BIM-Projektabwicklungsplan spezifiziert werden. Weiterhin SOLLTE die BIM-Architektur umfassend geplant und konzeptioniert werden. Auch für die BIM-Werkzeuge SOLLTE die Informationssicherheit angemessen gewährleistet werden.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
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