+INF.13.A10 Regelung des Einsatzes von Building Information Modeling (S) [Planende]

INF.13.A10 Regelung des Einsatzes von Building Information Modeling (S) [Planende]

Soweit möglich SOLLTE Building Information Modeling (BIM) zur digitalen Modellierung aller relevanten Gebäudedaten eingesetzt werden. Bei der Verwendung von BIM SOLLTE der BIM-Projektabwicklungsplan spezifiziert werden.

Weiterhin SOLLTE die BIM-Architektur umfassend geplant und konzeptioniert werden. Auch für die BIM-Werkzeuge SOLLTE die Informationssicherheit angemessen gewährleistet werden.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge

Verknüpfungen
Verknüpfungstyp Vorgang
blocks G 0.18 Fehlplanung oder fehlende Anpassung