+INF.13.A11 Angemessene Härtung von Systemen im TGM (S)

INF.13.A11 Angemessene Härtung von Systemen im TGM (S)

Alle Systeme des TGM sowie die Systeme, die durch das TGM betrieben werden, SOLLTEN angemessen gehärtet werden. Die Härtungsmaßnahmen SOLLTEN dokumentiert, regelmäßig und zusätzlich bei Bedarf überprüft und, falls erforderlich, angepasst werden.

Für alle Systeme des TGM sowie die Systeme, die durch das TGM betrieben werden, SOLLTE bei der Beschaffung sichergestellt werden, dass diese angemessen gehärtet werden können und insbesondere sicherheitsrelevante Updates für die geplante Nutzungsdauer bereitgestellt werden.

Systeme, für die keine sicherheitsrelevanten Updates verfügbar sind, SOLLTEN nach Bekanntwerden von Schwachstellen nicht mehr genutzt werden. Wenn dies nicht möglich ist, SOLLTEN die betroffenen Systeme mit den Mitteln der Netzsegmentierung separiert und die Kommunikation kontrolliert und reglementiert werden.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge