+INF.14.A21 Anzeigen der Gültigkeit von Informationen in GA-Systemen (S)
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INF.14.A21 Anzeigen der Gültigkeit von Informationen in GA-Systemen (S)
Ein GA-System SOLLTE visualisieren, ob die angezeigten Informationen bezüglich Zeit, Ort, Wert, Zustand oder Ereignis auf planmäßig erhaltenen Informationen basieren. Informationen, die simulierte oder „eingefrorene“ Werte anzeigen, SOLLTEN abhängig vom Schutzbedarf der TGA-Anlagen erkennbar sein oder einen Alarm auslösen.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
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