+INF.14.A22 Sicherstellung von autark funktionierenden GA-Systemen und TGA-Anlagen (S) [Planende]

INF.14.A22 Sicherstellung von autark funktionierenden GA-Systemen und TGA-Anlagen (S) [Planende]

Innerhalb eines GA-Systems SOLLTE sichergestellt werden, dass TGA-Anlagen gemäß ihrem Schutzbedarf auch unabhängig von der Anbindung an das GA-System autark funktionieren. Insbesondere SOLLTEN GA-Systeme so konfiguriert werden, dass keine betriebsverhindernden Abhängigkeiten zum TGM, zu anderen GA-Systemen oder TGA-Anlagen bestehen. Eine TGA-Anlage SOLLTE auch bei Ausfall der Verbindung zur GA für einen bestimmten Zeitraum gemäß dem jeweiligen Schutzbedarf betriebsfähig bleiben und ihre Funktion wahrnehmen.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge