INF.14.A25 Dediziertes Monitoring in der GA (S)
Für alle Komponenten, die für die GA betriebsrelevant sind, SOLLTE ein geeignetes Monitoringkonzept erstellt und umgesetzt werden. Hierbei SOLLTEN die Verfügbarkeit sowie bedeutsame Parameter der GA-relevanten Komponenten laufend überwacht werden. Fehlerzustände sowie die Überschreitung definierter Grenzwerte SOLLTEN automatisch an die betreibende Organisation gemeldet werden. Es SOLLTEN durch die GA mindestens Alarme ausgelöst werden, wenn TGA-Anlagen ausfallen oder wichtige Funktionen zum automatisierten Steuern und Regeln nicht verfügbar sind. Zudem SOLLTE festgelegt werden, für welche besonders sicherheitsrelevanten Ereignisse und für welche weiteren Ereignisse automatische Alarmmeldungen generiert werden. Statusmeldungen und Monitoringdaten SOLLTEN NUR über sichere Kommunikationswege übertragen werden.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
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