+INF.14.A29 Trennung einzelner TGA-Anlagen (H)

INF.14.A29 Trennung einzelner TGA-Anlagen (H)

Um einzelne TGA-Anlagen mit erhöhtem Schutzbedarf innerhalb eines GA-Systems abzusichern, SOLLTEN solche TGA-Anlagen in separaten Netzsegmenten positioniert werden. Zur Kontrolle der Kommunikation SOLLTEN Firewall-Funktionen unmittelbar vor dem Anlagennetz positioniert werden.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge