+INF.14.A29 Trennung einzelner TGA-Anlagen (H)
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INF.14.A29 Trennung einzelner TGA-Anlagen (H)
Um einzelne TGA-Anlagen mit erhöhtem Schutzbedarf innerhalb eines GA-Systems abzusichern, SOLLTEN solche TGA-Anlagen in separaten Netzsegmenten positioniert werden. Zur Kontrolle der Kommunikation SOLLTEN Firewall-Funktionen unmittelbar vor dem Anlagennetz positioniert werden.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
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