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Die Meldungen werden gemäß Artikel 16 Absatz 3 der EBA-Verordnung auf der Website der EBA veröffentlicht. Inhalt Titel I – Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen 5 Titel II – Anleitung zur Ermittlung von Privatkundeneinlagen, die höheren Abflüssen unterliegen 5 Titel III – Schlussbestimmungen und Umsetzung 10 | Titel I – Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen | Seite 4 von 10 |
Im Einklang mit Artikel 421 Absatz 3 CRR sollen durch diese Leitlinien die Kriterien zur Ermittlung und | Kategorisierung von Privatkundeneinlagen, die anderen Abflüssen unterliegen als die | in Artikel 421 |
Absatz 1 und 2 CRR festgelegten Mindestabflüsse, sowie die Kriterien für die Definition dieser Produkte zu Zwecken der Liquiditätsmeldungen harmonisiert werden. Dementsprechend ist der Anwendungsbereich dieser Leitlinien auf Einlagen ausgerichtet, die höheren Abflüssen unterliegen. Diese Leitlinien gelten für die auf Einzelbasis und auf konsolidierter Basis geltenden Liquiditätsanforderungen an Institute gemäß Teil I Titel II CRR. In den Anwendungsbereich der Leitlinien fallen alle Privatkundeneinlagen im Sinne von Artikel 421 CRR einschließlich die Einlagen, die die in Artikel 421 Absatz 1 festgelegten Bedingungen erfüllen, - d. h. die über ein Einlagensicherungssystem gedeckt und Teil einer etablierten Geschäftsbeziehung sind oder auf einem Zahlungsverkehrskonto gehalten werden, die jedoch Kriterien erfüllen, die mit höheren Abflüssen verbunden sind.
Titel II – Anleitung zur Ermittlung von Privatkundeneinlagen, die höheren Abflüssen unterliegen
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