+Titel III – Schlussbestimmungen und Umsetzung
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Titel III – Schlussbestimmungen und Umsetzung
22. Die Leitlinien gelten ab dem 1. Juni 2014 für die Berechnung des Verhältnisses zwischen dem variablen und dem festen Bestandteil der Gesamtvergütung, die ab 2014 für erbrachte Leistung und Dienste gewährt wird.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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