+5. In den vorliegenden Leitlinien wird gemäß dem der EBA in Artikel 84 Absatz 7 der Richtlinie …

5. In den vorliegenden Leitlinien wird gemäß dem der EBA in Artikel 84 Absatz 7 der Richtlinie …

In den vorliegenden Leitlinien wird gemäß dem der EBA in Artikel 84 Absatz 7 der Richtlinie 2014/59/EU erteilten Auftrag festgelegt, wie Informationen für die Zwecke von Artikel 84 Absatz 3 der Richtlinie 2014/59/EU1 in zusammengefasster oder allgemeiner Form bereitgestellt werden sollten.


1 Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (ABl. L 173 vom 12.6.2014, S. 190).

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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