+5. In den vorliegenden Leitlinien wird gemäß dem der EBA in Artikel 84 Absatz 7 der Richtlinie …
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5. In den vorliegenden Leitlinien wird gemäß dem der EBA in Artikel 84 Absatz 7 der Richtlinie …
In den vorliegenden Leitlinien wird gemäß dem der EBA in Artikel 84 Absatz 7 der Richtlinie 2014/59/EU erteilten Auftrag festgelegt, wie Informationen für die Zwecke von Artikel 84 Absatz 3 der Richtlinie 2014/59/EU1 in zusammengefasster oder allgemeiner Form bereitgestellt werden sollten.
1 Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (ABl. L 173 vom 12.6.2014, S. 190).
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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