+23. Bezüglich des Geschäftsmodells und der Strategie sollten die zuständigen Behörden …
|
23. Bezüglich des Geschäftsmodells und der Strategie sollten die zuständigen Behörden …
Bezüglich des Geschäftsmodells und der Strategie sollten die zuständigen Behörden gewährleisten, dass sie das Folgende von den Instituten erhalten: - a. Beschreibung des aktuellen Geschäftsmodells einschließlich Identifizierung der Kerngeschäftsfelder, Märkte, geografischen Regionen, Tochterunternehmen und Produkte, in denen das Unternehmen tätig ist;
- b. Beschreibung des Haupteinkommens und der Kostenfaktoren, zugeordnet zu Kerngeschäftsfeldern, Märkten und Tochterunternehmen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|