+26. Bezüglich des Rahmens der Risikobereitschaft sollten die zuständigen Behörden gewährleisten …
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26. Bezüglich des Rahmens der Risikobereitschaft sollten die zuständigen Behörden gewährleisten …
Bezüglich des Rahmens der Risikobereitschaft sollten die zuständigen Behörden gewährleisten, dass sie das Folgende von den Instituten erhalten: - a. Beschreibung der Übereinstimmung der Strategie und des Geschäftsmodells des Instituts mit dem Rahmen zur Risikobereitschaft;
- b. Beschreibung des Verfahrens und der Governance-Regelungen, einschließlich der Rollen und Verantwortlichkeiten innerhalb des gehobenen Managements und des Leitungsorgans in Bezug auf den Entwurf und die Umsetzung des Rahmens der Risikobereitschaft;
- c. Informationen über die Identifizierung der wesentlichen Risiken, denen das Institut ausgesetzt ist oder sein könnte;
- d. Beschreibung der Risikobereitschaft/Toleranzschwellen, der Schwellen und Grenzen für identifizierte wesentliche Risiken sowie Zeithorizonte und des auf die Aktualisierung solcher Schwellen und Grenzen angewandten Verfahrens;
- e. Beschreibung des Rahmens der Limitallokation innerhalb der Gruppe und, zum Beispiel, der Kerngeschäftsfelder, Märkte und Tochterunternehmen;
- f. Beschreibung der Integration und Nutzung des Rahmens der Risikobereitschaft im Risiko- und Gesamtmanagement, einschließlich der Verbindungen zur Geschäftsstrategie, Risikostrategie, zu ICAAP und ILAAP, einschließlich der Kapital- und Liquiditätsplanung.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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