+26. Bezüglich des Rahmens der Risikobereitschaft sollten die zuständigen Behörden gewährleisten …

26. Bezüglich des Rahmens der Risikobereitschaft sollten die zuständigen Behörden gewährleisten …

Bezüglich des Rahmens der Risikobereitschaft sollten die zuständigen Behörden gewährleisten, dass sie das Folgende von den Instituten erhalten:

  • a. Beschreibung der Übereinstimmung der Strategie und des Geschäftsmodells des Instituts mit dem Rahmen zur Risikobereitschaft;
  • b. Beschreibung des Verfahrens und der Governance-Regelungen, einschließlich der Rollen und Verantwortlichkeiten innerhalb des gehobenen Managements und des Leitungsorgans in Bezug auf den Entwurf und die Umsetzung des Rahmens der Risikobereitschaft;
  • c. Informationen über die Identifizierung der wesentlichen Risiken, denen das Institut ausgesetzt ist oder sein könnte;
  • d. Beschreibung der Risikobereitschaft/Toleranzschwellen, der Schwellen und Grenzen für identifizierte wesentliche Risiken sowie Zeithorizonte und des auf die Aktualisierung solcher Schwellen und Grenzen angewandten Verfahrens;
  • e. Beschreibung des Rahmens der Limitallokation innerhalb der Gruppe und, zum Beispiel, der Kerngeschäftsfelder, Märkte und Tochterunternehmen;
  • f. Beschreibung der Integration und Nutzung des Rahmens der Risikobereitschaft im Risiko- und Gesamtmanagement, einschließlich der Verbindungen zur Geschäftsstrategie, Risikostrategie, zu ICAAP und ILAAP, einschließlich der Kapital- und Liquiditätsplanung.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/