+27. Bezüglich der Rahmen und Programme für die Durchführung von Stresstests sollten die zuständigen …

27. Bezüglich der Rahmen und Programme für die Durchführung von Stresstests sollten die zuständigen …

Bezüglich der Rahmen und Programme für die Durchführung von Stresstests sollten die zuständigen Behörden gewährleisten, dass sie das Folgende von den Instituten erhalten:

  • a. eine allgemeine Beschreibung des Programms des Instituts für die Durchführung von Stresstests, einschließlich unter anderem der vorgenommenen Stresstestarten, ihrer Häufigkeit, methodischer Einzelheiten und verwendeter Modelle, der Bandbreite der Annahmen und der relevanten Dateninfrastruktur;
  • b. Beschreibung der Governance-Regelungen des Programms für die Durchführung von Stresstests und insbesondere der für ICAAP- und ILAAP-Zwecke verwendeten Stresstests;
  • c. Beschreibung der Interaktion (Einbeziehung) zwischen Solvabilitäts- und Liquiditätsstresstests und insbesondere der Durchführung von ICAAP- und ILAAP-spezifischen Stresstests und der Rolle von umgekehrten Stresstests;
  • d. Beschreibung der Verwendungszwecke der Stresstests und ihrer Einbindung in das Risikomanagement und den Kontrollrahmen

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/