+50. Gegebenenfalls sollten die zuständigen Behörden bezüglich der Einrichtung des Risikomanagements …

50. Gegebenenfalls sollten die zuständigen Behörden bezüglich der Einrichtung des Risikomanagements …

Gegebenenfalls sollten die zuständigen Behörden bezüglich der Einrichtung des Risikomanagements von Innertagesliquidität gewährleisten, dass sie das Folgende von den Instituten erhalten:

  • a. Beschreibung der Kriterien und Instrumente zur Messung und Überwachung der Risiken von Innertagesliquidität;
  • b. Beschreibung der Eskalationsverfahren bei Unterdeckungen der Innertagesliquidität, die gewährleisten, dass fällige Zahlungen und Abrechnungsverbindlichkeiten zeitnah sowohl unter unveränderten Rahmenbedingungen als auch unter Stressbedingungen geleistet werden.

7.5.2 Betriebsdokumentation

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/