+51. Gegebenenfalls sollten die zuständigen Behörden bezüglich der Umsetzung des Risikomanagements …
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51. Gegebenenfalls sollten die zuständigen Behörden bezüglich der Umsetzung des Risikomanagements …
Gegebenenfalls sollten die zuständigen Behörden bezüglich der Umsetzung des Risikomanagements von Innertagesliquidität gewährleisten, dass sie das Folgende von den Instituten erhalten: - a. quantitativer Überblick über das Risiko von Innertagesliquidität im Laufe des vergangenen Jahres mit angemessener Häufigkeit;
- b. die Gesamtzahl der Zahlungsausfälle und einen Überblick mit Erklärungn zu wesentlichen Zahlungsausfällen oder zu vom Institut nicht zeitnah geleisteten wesentlichen Verpflichtungen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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