+51. Gegebenenfalls sollten die zuständigen Behörden bezüglich der Umsetzung des Risikomanagements …

51. Gegebenenfalls sollten die zuständigen Behörden bezüglich der Umsetzung des Risikomanagements …

Gegebenenfalls sollten die zuständigen Behörden bezüglich der Umsetzung des Risikomanagements von Innertagesliquidität gewährleisten, dass sie das Folgende von den Instituten erhalten:

  • a. quantitativer Überblick über das Risiko von Innertagesliquidität im Laufe des vergangenen Jahres mit angemessener Häufigkeit;
  • b. die Gesamtzahl der Zahlungsausfälle und einen Überblick mit Erklärungn zu wesentlichen Zahlungsausfällen oder zu vom Institut nicht zeitnah geleisteten wesentlichen Verpflichtungen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/