+52. Zusätzlich zu den allgemeinen Informationen über die Durchführung von Stresstests in Abschnitt …
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52. Zusätzlich zu den allgemeinen Informationen über die Durchführung von Stresstests in Abschnitt …
Zusätzlich zu den allgemeinen Informationen über die Durchführung von Stresstests in Abschnitt 5.4 sollten die zuständigen Behörden bezüglich der Einrichtung von Liquiditätsstresstests gewährleisten, dass sie von den Instituten das Folgende erhalten: - a. Beschreibung der angewandten widrigen Umstände und der Annahmen, denen bei der Durchführung von Liquiditätsstresstests Rechnung getragen wird, einschließlich aller relevanten Elemente, wie die Anzahl an verwendeten Szenarien, die Tragweite, die Häufigkeit der internen Berichterstattung an das Leitungsorgan, Risikofaktoren (Makrorisiken und unsystematische Risiken), die verwendeten Zeithorizonte und, soweit erforderlich, die Aufteilung in Währungen/Regionen/Geschäftsbereiche;
- b. Beschreibung der Kriterien für die Kalibrierung der Szenarien, Auswahl der angemessenen Zeithorizonte (einschließlich Innertages-, soweit erforderlich), Quantifizierung der Auswirkung des Stresses auf den Liquiditätswert des Pufferbestands an Vermögenswerten usw.
7.6.2 Betriebsdokumentation
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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