+54. Bezüglich der Einrichtung des Liquiditätsnotfallplans sollten die zuständigen Behörden …

54. Bezüglich der Einrichtung des Liquiditätsnotfallplans sollten die zuständigen Behörden …

Bezüglich der Einrichtung des Liquiditätsnotfallplans sollten die zuständigen Behörden gewährleisten, dass sie das Folgende von den Instituten erhalten:

  • a. Beschreibung der Verantwortungsbereiche für das Entwerfen, Überwachen und Ausführen des Liquiditätsnotfallplans;
  • b. Beschreibung der Strategien zur Bewältigung von Liquiditätsunterdeckungen in Notsituationen;
  • c. Beschreibung eines Instruments zur Überwachung der Marktbedingungen, durch das Institute zeitnah feststellen können, ob eine Eskalation und/oder die Durchführung von Maßnahmen gerechtfertigt ist;
  • d. Beschreibung von Testverfahren, sofern verfügbar (z.B. Beispiele von Verkäufen neuer Formen von Vermögenswerten, Stellung von Sicherheiten bei Zentralbanken usw.). 7.7.2 Betriebsdokumentation

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/