+54. Bezüglich der Einrichtung des Liquiditätsnotfallplans sollten die zuständigen Behörden …
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54. Bezüglich der Einrichtung des Liquiditätsnotfallplans sollten die zuständigen Behörden …
Bezüglich der Einrichtung des Liquiditätsnotfallplans sollten die zuständigen Behörden gewährleisten, dass sie das Folgende von den Instituten erhalten: - a. Beschreibung der Verantwortungsbereiche für das Entwerfen, Überwachen und Ausführen des Liquiditätsnotfallplans;
- b. Beschreibung der Strategien zur Bewältigung von Liquiditätsunterdeckungen in Notsituationen;
- c. Beschreibung eines Instruments zur Überwachung der Marktbedingungen, durch das Institute zeitnah feststellen können, ob eine Eskalation und/oder die Durchführung von Maßnahmen gerechtfertigt ist;
- d. Beschreibung von Testverfahren, sofern verfügbar (z.B. Beispiele von Verkäufen neuer Formen von Vermögenswerten, Stellung von Sicherheiten bei Zentralbanken usw.). 7.7.2 Betriebsdokumentation
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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