+14. Insbesondere sollte die gemäß Titel 2 dieser Leitlinien durchgeführte Bewertung der Governance- …
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14. Insbesondere sollte die gemäß Titel 2 dieser Leitlinien durchgeführte Bewertung der Governance- …
Insbesondere sollte die gemäß Titel 2 dieser Leitlinien durchgeführte Bewertung der Governance- und IKT-Strategie zu Ergebnissen führen, die in die Zusammenfassung der Ergebnisse der Bewertung der internen Governance und des institutsweiten Kontrollelements des SREP gemäß Titel 5 der EBA-SREP-Leitlinien einfließen und die jeweilige Punktebewertung dieses SREP-Elements widerspiegeln. Ferner sollten die zuständigen Behörden berücksichtigen, dass wesentliche nachteilige Auswirkungen der IKT-Strategiebewertung auf die Geschäftsstrategie des Instituts oder etwaige Bedenken, dass das Institut möglicherweise nicht über ausreichende IKT-Ressourcen und IKT-Kapazitäten verfügt, um wichtige geplante strategische Änderungen durchzuführen und zu unterstützen, in die gemäß Titel 4 der EBA-SREP-Leitlinien durchgeführte Geschäftsmodellanalyse einfließen sollten.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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