+16. Es wird darauf hingewiesen, dass, wenngleich die zuständigen Behörden die Unterkategorien von …
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16. Es wird darauf hingewiesen, dass, wenngleich die zuständigen Behörden die Unterkategorien von …
Es wird darauf hingewiesen, dass, wenngleich die zuständigen Behörden die Unterkategorien von Risiken grundsätzlich als Teil der Hauptkategorien bewerten sollten (d. h. das IKT-Risiko wird als Bestandteil des operationellen Risikos bewertet), die zuständigen Behörden Unterkategorien auf individueller Basis bewerten können, wenn sie diese für erheblich erachten. Sollte das IKT-Risiko von der zuständigen Behörde als erhebliches Risiko ermittelt werden, so stellen diese Leitlinien zu diesem Zweck auch eine Bewertungstabelle zur Verfügung (Tabelle 1), die zur Bereitstellung einer eigenständigen Unterkategorie-Punktebewertung des IKT-Risikos gemäß dem Gesamtansatz zur Bewertung der Kapitalrisiken in den EBA-SREP-Leitlinien genutzt werden sollte.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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