+16. Es wird darauf hingewiesen, dass, wenngleich die zuständigen Behörden die Unterkategorien von …

16. Es wird darauf hingewiesen, dass, wenngleich die zuständigen Behörden die Unterkategorien von …

Es wird darauf hingewiesen, dass, wenngleich die zuständigen Behörden die Unterkategorien von Risiken grundsätzlich als Teil der Hauptkategorien bewerten sollten (d. h. das IKT-Risiko wird als Bestandteil des operationellen Risikos bewertet), die zuständigen Behörden Unterkategorien auf individueller Basis bewerten können, wenn sie diese für erheblich erachten. Sollte das IKT-Risiko von der zuständigen Behörde als erhebliches Risiko ermittelt werden, so stellen diese Leitlinien zu diesem Zweck auch eine Bewertungstabelle zur Verfügung (Tabelle 1), die zur Bereitstellung einer eigenständigen Unterkategorie-Punktebewertung des IKT-Risikos gemäß dem Gesamtansatz zur Bewertung der Kapitalrisiken in den EBA-SREP-Leitlinien genutzt werden sollte.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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