+17. Um zu prüfen, ob das IKT-Risiko als erheblich betrachtet werden sollte und daher die …
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17. Um zu prüfen, ob das IKT-Risiko als erheblich betrachtet werden sollte und daher die …
Um zu prüfen, ob das IKT-Risiko als erheblich betrachtet werden sollte und daher die Möglichkeit besteht, dass das IKT-Risiko als einzelne Unterkategorie des operationellen Risikos zu beurteilen und mit Punkten zu bewerten ist, können die zuständigen Behörden die in Abschnitt 6.1 der EBA-SREP-Leitlinien festgelegten Kriterien verwenden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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