+17. Um zu prüfen, ob das IKT-Risiko als erheblich betrachtet werden sollte und daher die …

17. Um zu prüfen, ob das IKT-Risiko als erheblich betrachtet werden sollte und daher die …

Um zu prüfen, ob das IKT-Risiko als erheblich betrachtet werden sollte und daher die Möglichkeit besteht, dass das IKT-Risiko als einzelne Unterkategorie des operationellen Risikos zu beurteilen und mit Punkten zu bewerten ist, können die zuständigen Behörden die in Abschnitt 6.1 der EBA-SREP-Leitlinien festgelegten Kriterien verwenden.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/