+18. Bei der Anwendung dieser Leitlinien sollten die zuständigen Behörden gegebenenfalls die nicht …
|
18. Bei der Anwendung dieser Leitlinien sollten die zuständigen Behörden gegebenenfalls die nicht …
Bei der Anwendung dieser Leitlinien sollten die zuständigen Behörden gegebenenfalls die nicht erschöpfende Liste der IKT-Risiko-Unterkategorien und Risikoszenarien, wie sie im Anhang aufgeführt sind, berücksichtigen, wobei im Anhang der Schwerpunkt auf IKT-Risiken liegt, die zu hohen Verlusten führen können. Die zuständigen Behörden können einige der in der Taxonomie enthaltenen IKT-Risiken ausschließen, falls diese für ihre Beurteilung nicht relevant sind. Es wird erwartet, dass die Institute ihre eigenen Risiko-Taxonomien beibehalten, statt die im Anhang aufgeführte IKT-Risiko-Taxonomie zu verwenden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|