+25. Gemäß diesem Abschnitt sollten die zuständigen Behörden bewerten, ob das Institut über eine …
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25. Gemäß diesem Abschnitt sollten die zuständigen Behörden bewerten, ob das Institut über eine …
Gemäß diesem Abschnitt sollten die zuständigen Behörden bewerten, ob das Institut über eine IKT-Strategie verfügt, die einer angemessenen Aufsicht durch das Leitungsorgan des Instituts unterliegt, welche im Einklang mit der Geschäftsstrategie steht, insbesondere im Hinblick auf die kontinuierliche Erneuerung der IKT und die Planung oder Umsetzung wichtiger und komplexer Änderungen im Bereich der IKT, und die das Geschäftsmodell des Instituts unterstützt. 2.2.1 Entwicklung und Angemessenheit der IKT-Strategie
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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