+29. Gemäß Abschnitt 5.2 der EBA-SREP-Leitlinien sollten die zuständigen Behörden bewerten, ob die …

29. Gemäß Abschnitt 5.2 der EBA-SREP-Leitlinien sollten die zuständigen Behörden bewerten, ob die …

Gemäß Abschnitt 5.2 der EBA-SREP-Leitlinien sollten die zuständigen Behörden bewerten, ob die IKT-Auslagerungspolitik und -strategie des Instituts gegebenenfalls die Auswirkungen der IKT-Auslagerung auf das Geschäft und das Geschäftsmodell des Instituts berücksichtigen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/