+29. Gemäß Abschnitt 5.2 der EBA-SREP-Leitlinien sollten die zuständigen Behörden bewerten, ob die …
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29. Gemäß Abschnitt 5.2 der EBA-SREP-Leitlinien sollten die zuständigen Behörden bewerten, ob die …
Gemäß Abschnitt 5.2 der EBA-SREP-Leitlinien sollten die zuständigen Behörden bewerten, ob die IKT-Auslagerungspolitik und -strategie des Instituts gegebenenfalls die Auswirkungen der IKT-Auslagerung auf das Geschäft und das Geschäftsmodell des Instituts berücksichtigen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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