+30. Bei der Bewertung des institutsweiten Risikomanagements und der internen Kontrollen des …

30. Bei der Bewertung des institutsweiten Risikomanagements und der internen Kontrollen des …

Bei der Bewertung des institutsweiten Risikomanagements und der internen Kontrollen des Instituts gemäß Titel 5 der EBA-SREP-Leitlinien sollten die zuständigen Behörden prüfen, ob das Risikomanagement und das interne Kontrollsystem des Instituts die IKT-Systeme des Instituts angemessen und in einer Weise sichern, die der Größe und den Tätigkeiten des Instituts sowie seinem IKT-Risikoprofil gemäß Titel 3 entspricht. Die zuständigen Behörden sollten insbesondere Folgendes bestimmen:

  • a. ob die Risikobereitschaft und die ICAAP die IKT-Risiken im Rahmen der breiteren operationellen Risikokategorie für die Bestimmung der Gesamtrisikostrategie und die Festlegung des Eigenkapitals abdecken; und
  • b. ob die IKT-Risiken sich innerhalb des Anwendungsbereichs des institutsweiten Risikomanagementrahmens und des internen Kontrollrahmens befinden.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/