+30. Bei der Bewertung des institutsweiten Risikomanagements und der internen Kontrollen des …
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30. Bei der Bewertung des institutsweiten Risikomanagements und der internen Kontrollen des …
Bei der Bewertung des institutsweiten Risikomanagements und der internen Kontrollen des Instituts gemäß Titel 5 der EBA-SREP-Leitlinien sollten die zuständigen Behörden prüfen, ob das Risikomanagement und das interne Kontrollsystem des Instituts die IKT-Systeme des Instituts angemessen und in einer Weise sichern, die der Größe und den Tätigkeiten des Instituts sowie seinem IKT-Risikoprofil gemäß Titel 3 entspricht. Die zuständigen Behörden sollten insbesondere Folgendes bestimmen: - a. ob die Risikobereitschaft und die ICAAP die IKT-Risiken im Rahmen der breiteren operationellen Risikokategorie für die Bestimmung der Gesamtrisikostrategie und die Festlegung des Eigenkapitals abdecken; und
- b. ob die IKT-Risiken sich innerhalb des Anwendungsbereichs des institutsweiten Risikomanagementrahmens und des internen Kontrollrahmens befinden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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