+32. Unter besonderer Berücksichtigung von Punkt b) sollten die zuständigen Behörden bewerten, ob …

32. Unter besonderer Berücksichtigung von Punkt b) sollten die zuständigen Behörden bewerten, ob …

Unter besonderer Berücksichtigung von Punkt b) sollten die zuständigen Behörden bewerten, ob die in den Absätzen 104 (a), 104 (d), 105 (a) und 105 (c) der EBA-SREP-Leitlinien enthaltenen unabhängigen Kontroll- und internen Prüfungsfunktionen angemessen sind, um mit Blick auf die Größe und das IKT-Risikoprofil des Instituts eine ausreichende Unabhängigkeit zwischen der IKT und den Kontroll- und Prüfungsfunktionen zu gewährleisten.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/