+32. Unter besonderer Berücksichtigung von Punkt b) sollten die zuständigen Behörden bewerten, ob …
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32. Unter besonderer Berücksichtigung von Punkt b) sollten die zuständigen Behörden bewerten, ob …
Unter besonderer Berücksichtigung von Punkt b) sollten die zuständigen Behörden bewerten, ob die in den Absätzen 104 (a), 104 (d), 105 (a) und 105 (c) der EBA-SREP-Leitlinien enthaltenen unabhängigen Kontroll- und internen Prüfungsfunktionen angemessen sind, um mit Blick auf die Größe und das IKT-Risikoprofil des Instituts eine ausreichende Unabhängigkeit zwischen der IKT und den Kontroll- und Prüfungsfunktionen zu gewährleisten.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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