+45. Um die verbleibende IKT-Risikoposition des Instituts zu bewerten, sollten die zuständigen …
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45. Um die verbleibende IKT-Risikoposition des Instituts zu bewerten, sollten die zuständigen …
Um die verbleibende IKT-Risikoposition des Instituts zu bewerten, sollten die zuständigen Behörden prüfen, wie das Institut die von den zuständigen Behörden in der obigen Bewertung ermittelten erheblichen Risiken ermittelt, überwacht, einstuft und mindert.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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