+47. Bei der Bewertung sollten das Ergebnis der Analyse des Gesamtrisikomanagement- und internen …

47. Bei der Bewertung sollten das Ergebnis der Analyse des Gesamtrisikomanagement- und internen …

Bei der Bewertung sollten das Ergebnis der Analyse des Gesamtrisikomanagement- und internen Kontrollrahmens, wie in Titel 5 der EBA-SREP-Leitlinien erwähnt, sowie die Governance und Strategie des Instituts gemäß Titel 2 dieser Leitlinien berücksichtigt werden, da signifikante Mängel, die in diesen Bereichen identifiziert wurden, die Fähigkeit des Instituts zur Steuerung und Minderung seiner IKT-Risikopositionen beeinträchtigen können. Soweit erforderlich, sollten die zuständigen Behörden auch die Informationsquellen in Absatz 37 dieser Leitlinien nutzen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/