+47. Bei der Bewertung sollten das Ergebnis der Analyse des Gesamtrisikomanagement- und internen …
|
47. Bei der Bewertung sollten das Ergebnis der Analyse des Gesamtrisikomanagement- und internen …
Bei der Bewertung sollten das Ergebnis der Analyse des Gesamtrisikomanagement- und internen Kontrollrahmens, wie in Titel 5 der EBA-SREP-Leitlinien erwähnt, sowie die Governance und Strategie des Instituts gemäß Titel 2 dieser Leitlinien berücksichtigt werden, da signifikante Mängel, die in diesen Bereichen identifiziert wurden, die Fähigkeit des Instituts zur Steuerung und Minderung seiner IKT-Risikopositionen beeinträchtigen können. Soweit erforderlich, sollten die zuständigen Behörden auch die Informationsquellen in Absatz 37 dieser Leitlinien nutzen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|