+48. Die zuständigen Behörden sollten die folgenden Bewertungsschritte in einer Weise durchführen …
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48. Die zuständigen Behörden sollten die folgenden Bewertungsschritte in einer Weise durchführen …
Die zuständigen Behörden sollten die folgenden Bewertungsschritte in einer Weise durchführen, die der Art, dem Umfang und der Komplexität der Tätigkeiten des Instituts angemessen ist, und dabei eine aufsichtlichen Überprüfung vornehmen, die dem IKT-Risikoprofil des Instituts angemessen ist. 3.3.1 IKT-Risikomanagementpolitik, -prozesse und -toleranzschwellen
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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