+48. Die zuständigen Behörden sollten die folgenden Bewertungsschritte in einer Weise durchführen …

48. Die zuständigen Behörden sollten die folgenden Bewertungsschritte in einer Weise durchführen …

Die zuständigen Behörden sollten die folgenden Bewertungsschritte in einer Weise durchführen, die der Art, dem Umfang und der Komplexität der Tätigkeiten des Instituts angemessen ist, und dabei eine aufsichtlichen Überprüfung vornehmen, die dem IKT-Risikoprofil des Instituts angemessen ist.

3.3.1 IKT-Risikomanagementpolitik, -prozesse und -toleranzschwellen

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/