+52. Für die ermittelten erheblichen IKT-Risiken sollten die zuständigen Behörden bewerten, ob das …
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52. Für die ermittelten erheblichen IKT-Risiken sollten die zuständigen Behörden bewerten, ob das …
Für die ermittelten erheblichen IKT-Risiken sollten die zuständigen Behörden bewerten, ob das Institut spezifische Kontrollen zur Bewältigung dieser Risiken eingeführt hat. Die folgenden Abschnitte enthalten eine nicht erschöpfende Liste der spezifischen Kontrollen, die bei der Bewertung der unter Punkt 3.2.3 genannten erheblichen Risiken zu berücksichtigen sind, welche den folgenden IKT-Risikokategorien zugeordnet wurden: - a. IKT-Verfügbarkeits- und Kontinuitätsrisiken,
- b. IKT-Sicherheitsrisiken,
- c. IKT-Änderungsrisiken,
- d. IKT-Datenintegritätsrisiken,
- e. IKT-Auslagerungsrisiken.
- (a) Kontrollen für den Umgang mit erheblichen IKT-Verfügbarkeits- und Kontinuitätsrisiken
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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