+58. Für beaufsichtigte Institute, die in den Anwendungsbereich der BCBS 239-Grundsätze für die …
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58. Für beaufsichtigte Institute, die in den Anwendungsbereich der BCBS 239-Grundsätze für die …
Für beaufsichtigte Institute, die in den Anwendungsbereich der BCBS 239-Grundsätze für die effektive Aggregation von Risikodaten und die Risikoberichterstattung9 fallen, sollten die zuständigen Behörden die Risikoanalyse des Instituts in Bezug auf seine Risikoberichterstattung und seine Datenaggregationskapazitäten im Vergleich zu den Grundsätzen und den auf ihrer Grundlage erstellten Unterlagen überprüfen und dabei den Umsetzungszeitplan und Übergangsregelungen in diesen Grundsätzen berücksichtigen. - (e) Kontrollen für den Umgang mit erheblichen IKT-Auslagerungsrisiken
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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